* Maßgeblich für die Einkommensberechnung sind grundsätzlich die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres, das vor dem Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres liegt, für die die Elternentgelte festzusetzen sind. (für das Einrichtungsjahr 2015/2016 sind z.B. die Einkünfte des Kalenderjahres 2013 maßgeblich.)
** Die Kernzeit ist 8:15 bis 12:15 Uhr. In der Kernzeit soll eine ungestörte gemeinsame Bildungsarbeit zur Umsetzung der Inhalte des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans stattfinden.
*** Derzeit wird vom Freistaat Bayern ein monatlicher Elternbeitragszuschuss von 100 Euro an den Träger der Kita ausgezahlt. Dieser wird von sämtlichen Zahlungen an die Kita (Essensgeld und Elternbeitrag) in Abzug gebracht. Sollte sich nach Abzug ein negativer Betrag ergeben, so wird dieser nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern an die öffentliche Hand zurückgezahlt.