Kleine Riesen
Kuppenheim

Kinderkrippe und Kindergarten

In der Kleinau 3, 76456 Kuppenheim

Im Oktober 2015 ist unsere Kindertagesstätte (Kinderkrippe und Kindergarten) in Kuppenheim in einen spektakulären Neubau gezogen. Dieser liegt verkehrstechnisch günstig zwischen Baden Baden und Rastatt und bietet viel Platz und einen schönen Außenbereich für Kinder zwischen 8 Wochen und 6 Jahren.

Die Einrichtung verfügt über freundlich gestaltete, helle Räume mit großen Fenstern. Unsere langen Öffnungszeiten und das flexible Betreuungskonzept geben Eltern, die Möglichkeit sorgenfrei Beruf und Familie zu vereinbaren.

 

Informationen zur Kindertagesstätte Kleine Riesen in Kuppenheim 

AdresseIn der Kleinau 3, 76456 Kuppenheim
Telefon(0711) 35 116 4 0
Fax(0711) 35 116 4 17
Emailinfo@littlegiants.de
Betreutes Alter8 Wochen - Schuleintritt
Zweisprachigkeit 
  • Deutsch
  • Französisch
 
Freie PlätzePlätze anfragen über KitaWeb-BW!
Gruppen 
  • 3 Kinderkrippengruppen
  • 1 Kindergartengruppe
  • 1 Kindergartenkleingruppe
 
Schließtage 
  •  2 Wochen vor dem letzten Sonntag der Sommerferien
  • 24.12. - 06.01.
  • 5 pädagogische Tage
 
Öffnungszeiten07:00 - 17:00Uhr

 

Monatliche Betreuungskosten Kindergartenjahr 2022 / 2023

Betreuungsumfang
 
KrippeKindergartenEssensgeld
Ganztags 10h   
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind524 Euro321 Euro106 Euro
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren*393 Euro245 Euro106 Euro
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren*267 Euro162 Euro106 Euro
für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren*108 Euro52 Euro106 Euro
    
 7h/Tag   
 für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 419 Euro -106 Euro
 für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren* 314 Euro -106 Euro 
 für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren*214 Euro -106 Euro 
für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren* 86 Euro106 Euro

Die mit * gekennzeichneten Gebühren gelten nur für Familien aus Kuppenheim oder aus Gemeinden, die das baden-württembergische Erhebungssystem anwenden. Familien, die nicht unter die genannte Regelung fallen, haben für jedes Kind den höchsten Gebührensatz zu entrichten.

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