
Junge Menschen wollen Beruf und Kinder vereinbaren. Unternehmen suchen qualifizierte Mitarbeiter. Mit Defiziten in der Kinderbetreuung haben beide zu kämpfen. Deshalb fordert die IHK Stuttgart, mit Betreuungsgutscheinen einen neuen Weg zu gehen. Doch auch der wird steinig.
Hamburg hat bei der Kinderbetreuung einen Weg eingeschlagen, den die Industrie- und Handelskammer (IHK) auch für Baden-Württemberg fordert: Seit 2003 fördert die Hansestadt nicht mehr einzelne Betreuungseinrichtungen, sondern das einzelne Kind. Jedes Kind zwischen drei und sechs Jahren hat dort einen Anspruch auf täglich fünf Stunden Betreuung plus ein warmes Mittagessen. Für alle Kinder, vom Säugling bis zum 14-Jährigen, gilt zudem, dass sie Anspruch auf eine "bedarfsgerechte Betreuung" haben. Dieser Bedarf wird auch dann als gegeben angesehen, wenn Eltern berufstätig, in Ausbildung oder in Integrationskursen sind. Beim Jugendamt erhalten Eltern nur noch einen Gutschein, den sie dann bei einer Kita oder Tagesmutter ihrer Wahl einlösen können.
In Stuttgart hat gestern Vera Birtsch vom Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung in Hamburg eine positive Bilanz gezogen. Zwar habe es bei der Umstellung kurzzeitig mehr Bürokratie gegeben, inzwischen seien aber alle Beteiligten zufrieden: die Eltern, weil sie als Kunden auftreten und Nachfragemacht entwickeln können, die Betreuungsanbieter, weil sie ein breiteres Angebot entwickeln und ihr Profil im Wettbewerb schärfen können, und die Stadt, weil sie den Markt bei weitem nicht so bedarfsgerecht hätte steuern können und heute knapp zehntausend Kinder mehr fördert.
Die IHK findet das Konzept überzeugend und würde es gerne auf Baden-Württemberg übertragen. Die Gutscheinlösung, so IHK-Präsident Günter Baumann, böte den Unternehmen eine Möglichkeit, Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und zugleich standortnah flexible und auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmte Lösungen zu bekommen, ohne gleich selber eine Kita bauen und unterhalten zu müssen.
Für Hans-Peter Klös vom Institut der Deutschen Wirtschaft rechnen sich Gutscheine auch in anderer Hinsicht. "Frühkindliche Bildung rentiert sich für die Volkswirtschaft ebenso wie die Verringerung der Erwerbslücken vieler Frauen", argumentiert er. Mit den Gutscheinen ließe sich Beschäftigung anregen. Gleichzeitig könne man die Schattenwirtschaft zurückdrängen, die bei der Kinderbetreuung groß sei. Klös geht noch weiter: Gutscheine könnten auch für andere Bereiche mit sozialen Transferleistungen wie Altenpflege, Behindertenhilfe oder im Krankenhausbereich eingesetzt werden.
Ein Blick auf die politische Ebene zeigt allerdings, dass bei der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg nicht alle Theorie, sondern die Realität ziemlich grau ist. Denn anders als etwa in Bayern, wo landesweit verbindliche Standards und Förderquoten festgeschrieben sind, gilt in Baden-Württemberg seit 2003 das Prinzip der Kommunalisierung. Das heißt, Kinderbetreuung ist Gemeindesache; welche Rahmenbedingungen gelten und wie die Finanzierung aussieht, regelt jede der 1108 Kommunen für sich. Gefördert wird je Einrichtung, nicht je Kind. Das führt dazu, dass mit Argusaugen darauf geachtet wird, keine Kompetenzen abzugeben und die eigenen Einrichtungen auszulasten - die Bedürfnisse von Eltern stehen bei dieser Gemengelage oft hintan, was vor allem Pendler diskriminiert, die betriebsnah einen Platz suchen. Zudem kommt das Land kirchlichen Trägern sehr entgegen, die sich lästige Konkurrenz vom Leib halten wollen. "Das macht es für neue Anbieter schwierig, überhaupt in den Markt zu kommen", berichtete Peter Wahler, der zweisprachige Kindertagesstätten in Stuttgart und München betreibt. Roger Kehle, der Präsident des Gemeindetags, hält das System gleichwohl für "außerordentlich leistungsstark" und ist gegen einen Paradigmenwechsel. Angesichts der unbestrittenen Schwächen hat er bei der IHK auch viele Praktiker kaum überzeugen können.
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